und viele mehr und deshalb gilt immer: |
Bei der Verordnung eines Medikaments berücksichtigt die Ärztin/der Arzt mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel).
Voraussetzung ist, die Ärztin/der Arzt weiß Bescheid, welche Medikamente (Nahrungsergänzungsmittel) die Patientin/der Patient bereits einnimmt oder in der
letzten Zeit eingenommen hat. Kommt ein neues Medikament dazu, muss aufgrund der Wechselwirkungen unter Umständen die Dosierung
der Medikamente von ärztlicher Seite angepasst oder ein anderes Medikament gewählt werden. |